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Bestattungen Röchter in Schloß Holte-Stukenbrock

Bestattungen  seit 1952

Für immer Abschied von einem Menschen zu nehmen, kostet viel Kraft.

05207 4051

Behördengänge und Formalitäte

Damit die Angehörigen die nötige Kraft für die Trauerarbeit aufbringen können, kümmern wir uns um alle formalen Angelegenheiten, um den Trauernden so viel Last

wie möglich abzunehmen.

Das Familienstammbuch

  • Das Familienstammbuch

n ihm befinden sich die Heiratsurkunde des/der Verstorbenen und ggf.

die Sterbeurkunde des Ehepartners.

  • Bei Geschiedenen

wird zusätzlich zum Familienstammbuch das Scheidungsurteil mit

Vermerk über die Rechtskräftigkeit gebraucht.

  • Krankenkassenkarte

die Krankenkasse möchte ihre Versichertenkarte gerne zurück bekommen.

  • Bei Ledigen

wird die Geburtsurkunde benötigt. Sie befindet sich häufig im

Familienstammbuch der Eltern.

  • Der Personalausweis

wird benötigt um den Wohnort und die Anschrift zu belegen, außerdem ist

er hilfreich, wenn keine Unterlagen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde

etc.) vorhanden sind. Die fehlenden Unterlagen müssen kurzfristig

besorgt werden. Ihr Bestatter hilft Ihnen gerne.

  • Rentennummern

zum Abmelden der Rente werden die Rentennummern benötigt. Bei der gesetzlichen Rente handelt es sich hierbei um eine 17-stellige Nummer die häufig einen Buchstaben beinhaltet.

Falls vorhanden

  • Bestattungsvorsorgeunterlagen der/des Verstorbenen

hierbei ist es unwichtig ob es sich um handschriftlich niedergelegte Wünsche, Unterlagen des zu beauftragenden Bestatters oder Unterlagen Dritter handelt.

  • Das Original der Sterbegeld- / Lebensversicherung der/des Verstorbenen

um diese Versicherungen abmelden zu können, werden die entsprechenden Policen im Original benötigt. Falls das Original nicht auffindbar ist muss eine Verlusterklärung abgegeben werden.

  • Schwerbehindertenausweis der/des Verstorbenen

die ausstellende Behörde wird von uns über den Tod der / des Verstorbenen informiert.

  • Grabunterlagen

falls bereits ein Familiengrab vorhanden ist, werden die entsprechenden Unterlagen mit Angaben über Grabart, Grablage und Grabnummer benötigt.

  • Mitgliedsbuch- oder Karte der Gewerkschaft / Partei / Verein der/des Verstorbenen

einige Organisationen gewähren ein Sterbegeld wenn ihnen der Tod eines Mitglieds bekannt gegeben wird.

  • Mitgliedsunterlagen

wenn noch andere Mitgliedschaften abgemeldet werden sollen, werden die entsprechenden Mitgliedsunterlagen und die Anschriften benötigt.

Weitere Formalitäten

Im Bedarfsfall können wir weitere Formalitäten in Ihrem Namen mit den Behörden abwickeln oder fehlende Unterlagen beschaffen. In welchem Maß wir Ihnen diese zusätzliche Belastung im Trauerfall abnehmen sollen, entscheiden Sie ganz individuell. Ob das Anfordern der Sterbeurkunde, die Kündigung der ADAC-Mitgliedschaft oder des Abonnements der Tageszeitung. Vieles ist zu bedenken und zu erledigen.


Wir stehen Ihnen gerne zur Seite. Zur Abwicklung aller Behördengänge und Formalitäten arbeiten wir mit modernster Software, die auf posthume Nachlässe sowie Ab- und Ummeldungen spezialisiert ist. Dabei garantieren wir höchste Sicherheitsstandards im Umgang mit den sensiblen Daten.

Für weitere Fragen

Sollten Sie zu weiteren Unterlagen Fragen haben, rufen Sie uns gerne an!

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