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Bestattungen Röchter in Schloß Holte-Stukenbrock

Bestattungen  seit 1952

Auch während des Trauerns und danach sind wichtige Besorgungen zu beachten.

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Weitere Erledigungen beim Trauerfall

Im Zusammenhang mit einem Sterbefall müssen einige Besorgungen gemacht werden. Der Bestatter Ihres Vertrauens wird sich um einige oder auch alle kümmern. Einige wollen Sie vielleicht selbst erledigen.

  • Terminabsprache mit dem Pfarrer

eventuell kommt der Pfarrer noch kurz zum/zur Verstorbenen zur Aussegnung. Mit ihm wird auch der Beerdigungstermin vereinbart und der Ablauf der Trauerfeier besprochen. Hierbei wird sowohl über den/die Verstorbene/n gesprochen, als auch über Lieder, die während der Trauerfeier gespielt werden sollen.

  • Traueranzeige

Anzeigen können sowohl in der Tageszeitung aufgegeben, als auch in Form von Totenbriefen oder Totenkarten verschickt werden. Hinzu kommen in einigen Regionen Deutschlands auch noch die Gedenkzettel, die während oder nach der Trauerfeier verteilt werden.

  • Grabstein

ca. 4 Wochen nach der Trauerfeier wird meistens der Grabstein aufgestellt. Aussuchen kann man ihn bereits vorher. Bei einigen Grabarten kann der Grabstein bereits enthalten sein, außerdem hat jeder Friedhof Gestaltungsvorschriften in Bezug auf Größe und Form der Grabsteine. Dies sollte beachtet werden.

  • Blumenschmuck

Blumenschmuck wird in jeder Jahreszeit entsprechend ausgesucht. Floristen in Ihrer Nähe werden meistens Musterbücher haben, anhand derer Sie den Blumenschmuck (Sarggesteck, Kränze, Gestecke usw.) aussuchen können. Eventuell werden sogar Dekorationen der Leichenhalle angeboten (Ausschmückung mit Blumen, Kerzen usw.).n.

  • Danksagungen

nach der Trauerfeier, meist 2 - 3 Wochen später, werden Danksagungen an all jene verschickt, die ihre Anteilnahme zum Ausdruck gebracht haben. Oft wird in diesem Zusammenhang auch zu einem stattfindenden Seelenamt eingeladen. Auch hier kommen wieder eine Anzeige in der Tageszeitung oder extra gedruckte Danksagungen in Frage.

  • Versicherungen

sämtliche Versicherungen, die ein Verstorbener gehabt hat, müssen überprüft und dann entweder abgemeldet oder umgemeldet werden. Hierzu sollten Sie Ihren Versicherungsvertreter ansprechen.

Wir helfen Ihnen

Jegliche Besorgungen und Angelegenheiten, welche Sie nicht selbst erledigt wünschen. Können Sie mit uns besprechen und wir unterstützen Sie. Damit Sie nichts vergessen, informieren wir Sie auch nach der Trauerfeier was Sie ggf. noch beachten müssen. Leicht sind Dinge vergessen oder verdrängt.

Für weitere Fragen

Sollten Sie zu weiteren Unterlagen Fragen haben, rufen Sie uns gerne an!

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